Zuerst die eigenen Einstellungen prüfen
Beginnen Sie mit dem, was in Ihrer Wohnung liegt. Ein Raumregler mit leeren Batterien, eine falsche Betriebsart oder ein verstelltes Zeitprogramm lassen die Heizung scheinbar ausfallen. Prüfen Sie die Anzeige am Regler, stellen Sie eine höhere Solltemperatur ein und warten Sie einen Moment, ob das Ventil reagiert.
Hausverwaltung oder Vermieter informieren
Die Heizung ist in der Mietwohnung meist Teil der Mietsache. Deshalb gehört die Meldung des Ausfalls an Hausverwaltung oder Vermieter. Tun Sie das früh und halten Sie das Datum, den Zeitpunkt und die Beschreibung schriftlich fest, etwa per Mail oder Brief. So lässt sich später nachvollziehen, was wann gemeldet wurde.
Beschreiben Sie die Störung so genau, wie es geht. Wohnung und Stockwerk, betroffene Heizkörper, Fehlermeldung am Gerät, kein Warmwasser oder nur kein Heizwasser: Je präziser die Angaben, desto gezielter kann die Verwaltung einen Betrieb beauftragen. Fragen Sie auch Hausnachbarn, ob dort ebenfalls die Wärme fehlt.
Fehlt die Wärme in mehreren Wohnungen, sitzt der Fehler meist in der zentralen Anlage oder in einem Strang. Hängt das Haus an der Fernwärme, ist die Primärseite der Übergabestation nur Sache des Versorgers. Der Ratgeber zur Fernwärme-Plombe und zum Zähler im Keller erklärt die Trennung.
Wenn die Heizung dringend wieder laufen muss
Bei strenger Kälte zählt jede Stunde in der Wohnung, und Sie müssen nicht auf die Verwaltung warten, um einen Fachbetrieb anzusprechen. Rufen Sie an und lassen Sie sich einen Heizungsbetrieb aus der Region vermitteln. Halten Sie Gebäudeart, Gerät, Display-Code und Druck bereit. Abgesprochen wird die Abrechnung direkt mit dem Betrieb.
Informieren Sie die Verwaltung parallel, damit der Auftrag im Haus bekannt ist. In vielen Häusern gibt es Regeln, wer Handwerker beauftragen darf. Der Vermieter sollte wissen, dass und warum ein Betrieb kommt, bevor Arbeiten an der Anlage beginnen. So vermeiden Sie spätere Unklarheiten über den Auftrag.
Alles zur Kostenfrage klären Sie mit der Verwaltung, nicht mit dem Ratgeber. Hier gilt: nichts auf eigene Faust an der Anlage ändern, keine Sicherungen tauschen, keine Verkleidungen abschrauben. Eine Übersicht über die möglichen Störungen bietet die Seite zum Heizungsausfall.
Wärme halten in der Mietwohnung
- Halten Sie die Wärme in der Wohnung.
- Schließen Sie die Fenster, ziehen Sie die Vorhänge zu und nutzen Sie nur einen Raum zum Aufenthalt; Türen zu Räumen mit Leitungen bleiben offen. Decken, warme Kleidung und ein Heißgetränk helfen mehr, als man glaubt. Das hält die Wohnung länger warm, ohne die Heizung selbst zu berühren.
- Verzichten Sie unbedingt auf Notlösungen mit Risiko.
- Ein Gasofen, ein Grill oder ein Heizstrahler mit offener Flamme gehört nicht in die Wohnung, denn es drohen Kohlenmonoxid und Brandgefahr. Auch ein Heizlüfter bleibt tabu, weil er Leitungen überlastet und Brandgefahr schafft. Sprechen Sie im Zweifel mit der Hausverwaltung über einen sicheren Ersatz.
- Lassen Sie Wasser in Leitungen nicht ablaufen, ohne den Betrieb zu fragen. Bei Frost ist es wichtiger, die Türen zu Räumen mit Leitungen offen zu halten. Mehr dazu steht im Ratgeber zum Frostschutz bei Heizungsausfall. So bleibt die Wohnung geschützt.
Merkliste für Mieter
- Raumregler, Betriebsart und Thermostatköpfe prüfen, Display-Code und Druck notieren.
- Hausverwaltung oder Vermieter schriftlich über den Ausfall informieren.
- Verkleidung der Therme bleibt zu, Sicherungen werden nicht angerührt.
- Fenster zu, Räume zusammenlegen, keine Gasöfen, Grills oder offenen Flammen.
- Gebäudeart, Gerät und Fehlermeldung vor dem Anruf bei einem Betrieb bereithalten.
