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Sicherheit und Vorsorge

Frostschutz, wenn die Heizung ausfällt

Bei strengem Frost kühlt eine Wohnung ohne Heizung aus, und Wasserleitungen an Außenwänden können einfrieren. Mit wenigen ruhigen Handgriffen verringern Sie das Risiko, ohne riskante Notlösungen, die mehr Schaden anrichten als die Kälte selbst.

Hand testet einen Kohlenmonoxid-Warnmelder neben der Gastherme – Frostschutz, wenn die Heizung ausfällt

Wo Frost zuerst Schaden anrichtet

Gefährdet sind Leitungen in unbeheizten oder schlecht gedämmten Bereichen. Dazu zählen Rohre an Außenwänden, im Keller, im Treppenhaus, im Dachboden und in Wandnischen vor Fenstern. Dort sinkt die Temperatur zuerst unter den Gefrierpunkt, und das Wasser in der Leitung beginnt zu gefrieren.

Die Wohnung warm halten

  • Fenster bleiben zu, ebenso die Türen der Zimmer, in denen Sie sich aufhalten. Ziehen Sie Vorhänge und Rollläden zu, denn sie bremsen den Wärmeverlust über die Scheiben. Legen Sie Räume zusammen und nutzen Sie die Körperwärme mehrerer Personen: Halten Sie sich in einem Zimmer auf, am besten in einem mit wenig Außenwand, und lassen Sie die übrige Wohnung ruhen.

  • Türen zu Räumen mit Wasserleitungen lassen Sie dagegen offen, etwa zu Bad, Küche und Toilette. So gelangt die Wärme der Wohnung zu den Rohren. Ein leicht tropfender Wasserhahn an einer gefährdeten Leitung kann Einfrieren hinauszögern, sollte aber nur nach Rücksprache mit dem Betrieb oder der Hausverwaltung laufen.

  • Nutzen Sie Decken, Wärmflaschen und warme Kleidung, bevor Sie an Zusatzheizungen denken. Heizlüfter, Gasöfen und Grills scheiden als Zusatzheizung aus. Mehr zu den Prüfpunkten bei Ausfall steht im Ratgeber zur ausgefallenen Heizung in der Mietwohnung.

Was Sie bei Notlösungen vermeiden

Ein Gasofen, ein Campingkocher, ein Grill oder eine Kerzenheizung hat in der Wohnung nichts zu suchen. Sie verbrauchen Sauerstoff und erzeugen Kohlenmonoxid, das ohne Melder nicht auffällt. Schon wenige Stunden in einem geschlossenen Raum können gefährlich werden. Wie solche Melder arbeiten, zeigt der Ratgeber zum Kohlenmonoxid-Warnmelder.

Gefrorene Leitungen taut ein Fachbetrieb schonend auf, oder sie tauen von selbst, wenn die Wohnung wieder warm wird. Hitze von außen beschädigt Rohre und Dichtungen und kann Brände auslösen. Dann ist ein Blick auf Verschraubungen und Wände wichtig.

Nehmen Sie keine Eingriffe an der Heizung vor, um sie wieder anzuwerfen. Die Verkleidung der Therme bleibt zu, Sicherungen bleiben, wo sie sind. Wiederholtes Entstören bei Öl ist riskant, weil sich Öl im Brennraum sammeln kann. Prüfen Sie nur Raumregler, Notschalter, Druck und Display-Code.

Wasser ablassen und Betrieb rufen

Wasser aus gefährdeten Leitungen abzulassen kann sinnvoll sein, wenn lange kein Heizbetrieb möglich ist.
Tun Sie das aber erst nach Rücksprache mit dem Betrieb, denn falsches Absperren oder Entleeren kann die Anlage beschädigen und Luft in den Heizkreis bringen. Bei der Heizungsanlage selbst entscheidet das die Fachkraft.
Fällt die Heizung bei Frost aus, rufen Sie an und beschreiben Standort, Gerätetyp, Fehlermeldung, Anlagendruck und Haustyp. Die Fehlersuche übernimmt danach ein vermittelter Heizungsbetrieb aus der Region. Eine Übersicht über die möglichen Ursachen bietet die Seite zum Heizungsausfall. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Betrieb.
Mieter informieren zusätzlich die Hausverwaltung, damit auch gemeinschaftliche Leitungen im Blick bleiben.
Sie muss wissen, wenn Leitungen im Treppenhaus oder Keller gefährdet sind und der Betrieb Zugang braucht. Notieren Sie Auffälligkeiten wie Raureif an Rohren, kalte Wandstellen, Eisblumen an Innenwänden oder ein gluckerndes Rohr, damit die Fachkraft schneller einschätzen kann, wo der Frost angreift.

Merkliste bei Frost

  • Fenster zu, Vorhänge zu, Räume zusammenlegen und warm anziehen.
  • Türen zu Räumen mit Wasserleitungen offen halten, damit Wärme die Rohre erreicht.
  • Keine Gasgeräte oder Grills in Wohnräumen, keine Hitzequellen an Rohren.
  • Wasser aus Leitungen erst nach Rücksprache mit dem Betrieb ablassen.
  • Raureif, Eis oder Wasserflecken notieren und der Hausverwaltung melden.

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